Allgemeine Geschäftsbedingungen AlpenHoamat Apartments
Vermieter:
AlpenHoamat Apartments
Nico Löhr
Loisachstr. 14
82467 Garmisch-Partenkirchen
mobil: 0173/4106361
1. Geltungsbereich
1.1 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Ferienwohnungen zur Beherbergung sowie alle für den Mieter erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Vermieters.
1.2 Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Ferienwohnung sowie deren Nutzung zu anderen als Wohnzwecken ist nicht gestattet.
1.3 Geschäftsbedingungen des Gastes finden nur Anwendung, wenn diese vorher vereinbart wurden. Abweichungen von diesen Bedingungen sind nur wirksam, wenn der Anbieter sie ausdrücklich schriftlich bestätigt hat.
2. Beherbergungsvertrag
2.1 Der Beherbergungsvertrag kommt zustande, wenn der Vermieter die Buchungsanfrage des Gastes telefonisch oder schriftlich per Briefpost, E-Mail und/oder Telefax bestätigt und damit die Buchung annimmt (Antragsannahme). Buchungen der Ferienwohnungen erfolgen über das interne Buchungsprogramm auf der Website www.alpenhoamat.bayern (via easybooking software) oder über das Buchungsportal Booking.com.
2.2 Vertragspartner sind der Vermieter und der Gast. Hat ein Dritter für den Gast bestellt, haftet er dem Anbieter gegenüber zusammen mit dem Gast als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus diesem Vertrag, sofern dem Vermieter eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.
2.3 Der Gast ist verpflichtet, die Buchungsbestätigung auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Weicht die Buchungsbestätigung inhaltlich von der Buchungsanfrage ab und erhebt der Gast hiergegen nicht unverzüglich Einwendungen, so gilt der Inhalt der Buchungsbestätigung als vertraglich vereinbart.
2.4 Der Gast erklärt sich mit der Buchung mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie der Hausordnung des Vermieters einverstanden.
3. Leistungen
3.1 Der Vermieter ist verpflichtet, die vom Gast gebuchte Ferienwohnung bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
3.2 Der Gast ist verpflichtet, die für die Überlassung der Ferienwohnung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Vermieters zu zahlen. Dies gilt auch für vom Gast veranlasste Leistungen und Auslagen des Vermieters an Dritte.
3.3 Sämtliche Preise schließen die derzeit gültige gesetzliche Mehrwertsteuer ein.
3.4 Der Gast ist verpflichtet, wahrheitsgemäße Angaben über die Anzahl der Personen zu machen, die die Ferienwohnung belegen. Die Ferienwohnung steht maximal für die in der Buchungsbestätigung nach 2.1 der AGB / Buchungsbestätigung des jeweiligen Onlineportals (Alpenhoamat Apartments/Booking.com) genannte Anzahl von Personen zur Verfügung. Die Belegung mit einer darüberhinausgehenden Anzahl von Personen bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Vermieters.
4. Zahlungsbedingungen
4.1 Die Anzahlung in Höhe von 20% der Gesamtsumme ist innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Buchungsbestätigung auf das Konto des Vermieters zu überweisen. Die Restzahlung kann mittels Überweisung durchgeführt werden, ist jedoch spätestens am Tag der Anreise zu entrichten. Bei kurzfristigen Buchungen kann der Gesamtpreis sofort nach Buchungsbestätigung überwiesen werden, ist jedoch spätestens am Tag der Anreise zu entrichten. Es werden Zahlungen per Überweisung sowie per EC- oder Kreditkarten (VISA und Mastercard) akzeptiert. Eine technische Einrichtung für EC- oder Kreditkartenzahlungen ist vor Ort gegeben. Nach vorheriger Absprache sind Bargeldzahlungen vor Ort ebenfalls möglich.
4.2 Bei Zahlungsverzug erhält der Gast zunächst eine Zahlungserinnerung. Für jede anschließende Mahnung nach Verzugseintritt fallen 15,00 Euro Mahngebühren an. Transaktionsgebühren (bspw. Überweisung aus dem Ausland) sind vom Mieter zu tragen.
5. An-/Abreise
5.1 Die Ferienwohnung steht am Anreisetag zwischen 16.00 Uhr und 18.00 bzw. nach Absprache zur Verfügung. Die Schlüsselübergabe erfolgt persönlich am Anreisetag durch den Vermieter in den Räumlichkeiten. Am Abreisetag ist die Ferienwohnung bis 11.00 Uhr bzw. nach Absprache zu räumen.
5.2 Der Vermieter behält sich vor, eine mehr als 60 Minuten verspätete Abreise entsprechend in Rechnung zu stellen.
6. Sachzustand
6.1 Die Ferienwohnung wird vom Vermieter in einem gereinigten Zustand übergeben. Sollten Mängel bestehen oder während der Mietzeit auftreten, ist der Vermieter hiervon unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Der Mieter haftet für die von ihm verursachten Schäden am Mietobjekt sowie dem Inventar. Bei Verlust des Objekt-Schlüssels behält sich der Vermieter das Recht vor, die Schließanlage auszutauschen und dem Mieter die anfallenden Kosten in Rechnung zu stellen.
6.2 Das Inventar ist angemessen zu behandeln und nur für den Verbleib in den Ferienwohnungen vorgesehen. Das Umstellen von Einrichtungsgegenständen, insbesondere Betten, ist untersagt. Bei vertragswidrigem Gebrauch der Ferienwohnung, wie Untervermietung, Überbelegung, Störung des Hausfriedens sowie bei Nichtzahlung des vollen Mietpreises kann der Vertrag fristlos durch den Vermieter gekündigt werden. Eventuell bereits geleistete Zahlungen durch den Mieter bleiben in diesem Fall beim Vermieter.
6.3 Sollte der Mieter für eine eventuelle Schadensregulierung seine Haftpflichtversicherung in Anspruch nehmen wollen, ist dies dem Vermieter unter Nennung von Namen und Anschrift, sowie der Versicherungsnummer der Versicherung mitzuteilen.
7. Tierhaltung /Rauchen
7.1 Die Unterbringung von Tieren jedweder Art wird nicht gestattet. Ggf. könnte die Unterbringung von Hunden in der Ferienwohnung „Bergsee“ erlaubt werden. In diesem Fall bedarf es der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Vermieters. Bei Missachtung behält sich der Vermieter das Recht vor, den Mietvertrag fristlos zu kündigen und eine professionelle Reinigung auf Kosten des Mieters durchführen zu lassen.
7.2 Rauchen ist innerhalb der Apartments strengstens untersagt. Bei Zuwiderhandlungen kann der Vermieter eine Reinigungspauschale in Höhe von bis zu 500,00 € (netto) in Rechnung stellen. Kann aufgrund dessen, dass in der Wohnung geraucht wurde eine weitere Vermietung als Rauchfreie Unterkunft nicht erfolgen, trägt der Gast alle weiteren Kosten für den Mietausfall zuzüglich einer Ersatzunterkunft der neu anreisenden Gäste.
Rauchen ist auf Balkonen sowie im Treppenhaus ebenfalls nicht gestattet. Es handelt sich um eine Nichtraucher-Anlage.
8. Reiserücktritt
Bei einem Rücktritt vom Mietvertrag ist der Mieter verpflichtet, einen Teil des vereinbarten Preises als Entschädigung zu zahlen. Eine Stornierung hat schriftlich zu erfolgen. Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach der Zeit bis zum Anreisetag und ergibt sich wie folgt:
- 7–30 Tage vor dem Anreisetag 50 % des vereinbarten Mietpreises
- 0–6 Tage vor dem Anreisetag oder bei Nichtanreise 100 % des vereinbarten Mietpreises
9. Rücktritt durch den Vermieter
9.1 Der Vermieter behält sich das Recht vor, in Fällen von höherer Gewalt oder anderer unvorhersehbarer Umstände, die die Erfüllung des Mietvertrages unmöglich machen, vom Mietvertrag zurückzutreten. In diesem Fall beschränkt sich die Haftung auf die Rückerstattung des Mietpreises.
9.2 Bei berechtigtem Rücktritt entsteht kein Anspruch des Mieters auf Schadensersatz. Eine Haftung für Reise- und Hotelkosten ist ausgeschlossen.
10. Haftung des Vermieters
Der Vermieter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die ordentliche Bereitstellung des Mietobjekts. Eine Haftung für eventuelle Ausfälle bzw. Störungen in Wasser- oder Stromversorgung sowie Ereignisse und Folgen durch höhere Gewalt sind hiermit ausgeschlossen. Für vom Gast eingebrachte Sachen haftet der Vermieter nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.
11. WLAN-Nutzung
11.1 Der Vermieter unterhält in seinem Ferienobjekt einen Internetzugang über WLAN. Die Zugangsinformationen erhält der Mieter bei Anreise vom Vermieter. Er gestattet dem Mieter für die Dauer seines Aufenthaltes im Mietobjekt eine kostenfreie Mitbenutzung des WLAN-Zugangs.
11.2 Sollte der Vermieter Kenntnis über die rechtswidrige Nutzung des WLAN-Zugangs (Filesharing, Pornografie o.ä.) durch den Mieter erlangen, wird er die Mitnutzung des Mieters umgehend ausschließen und die Behörden über den Missbrauch informieren.
11.3 Der Vermieter haftet dem Mieter gegenüber für Störungen des WLAN-Zugangs nicht. Der Vermieter ist berechtigt, den Nutzungsumfang des WLAN-Zugangs des Mieters jederzeit einzuschränken.
11.4 Der Vermieter übernimmt keine Haftung für eventuelle Schäden (Malware o.ä.), die durch die Nutzung des WLAN-Zugangs entstehen. Der Mieter hat eigenständig für die Sicherheit seiner Daten zu sorgen.
11.5 Werden durch den Mieter über das WLAN kostenpflichtige Dienstleistungen o.ä. in Anspruch genommen, übernimmt er hierfür vollumfänglich die anfallenden Kosten.
12 . Schlussbestimmungen
12.1 Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Gast sind unwirksam.
12.2 Erfüllungs- und Zahlungsort ist Garmisch Partenkirchen, Deutschland.
12.3 Auf den Vertrag findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.
12.4 Ausschließlicher Gerichtsstand ist im kaufmännischen Verkehr Garmisch Partenkirchen, Deutschland. Hat einer der Vertragsparteien keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland, ist ausschließlicher Gerichtsstand ebenfalls Garmisch Partenkirchen, Deutschland.
12.5 Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam bzw. nichtig sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem Zweck der zu ersetzenden Bestimmung am nächsten kommt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Zuletzt aktualisiert: Garmisch-Partenkirchen, den 30.05.2022